AGB
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der delikantine und deren Kunden.
2. Die AGB der delikantine gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die delikantine ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die delikantine ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der delikantine in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) maßgebend.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote der delikantine sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die delikantine berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
3. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der delikantine ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die delikantine erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
4. Mit per Email erfolgter Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
5. Die delikantine ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen, Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
6. Nach Auftragsbestätigung durch die delikantine sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Telefax, Brief) zwischen den Parteien möglich.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Die Auftragsbestätigung der delikantine enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
3. Zahlungen sind auf das von delikantine in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
4. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Preisanpassung
1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der
Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei
Monate, so ist die delikantine berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
2. Ein den Maßstäben des § 4.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht der delikantine auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als drei Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist erfolgen kann.
§ 5 Ausführung der Leistungen
1. Die delikantine kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit der delikantine vereinbart wurde.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Die delikantine hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt die delikantine dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach
Schluss der Veranstaltung, übernimmt die delikantine für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die delikantine den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der delikantine , ist die Haftung der delikantine für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch
Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz der delikantine – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
3. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
5. Die delikantine haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der delikantine liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen
Pflichten der delikantine ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere
Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.
§ 7 Stornobedingungen
Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist die delikantine berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; die delikantine muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, das der delikantine die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Catering-Leistung entfällt, zustehen:
• Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 25 %
• Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
• Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
• Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Tage vor der Veranstaltung: 95 %
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen; der delikantine bleibt die Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen – in jedem Fall der Kunde.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
1. Die rechtlichen Beziehungen zwischen und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollten der Vertrag eine Lücke enthalten, so werden hierdurch die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke werden die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.
§ 10 EU Online Streitbeilegung
1. Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 11 Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren
Informationspflicht §36 und §37 VSBG
1. Die Firma delikantine ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
2. Eine für Sie zuständige Streitbeilegungsstelle wäre die:
Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren allerdings ab.